Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit Urteil vom 25.08.2022 (8 AZR 14/22) zur Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung geäußert. Der Beklagte betreibt eine Gaststätte. Er zahlte an seine Beschäftigte, die sich zu diesem Zeitpunkt im Insolvenzverfahren befindet (im Folgenden Schuldnerin), und die bei dem Beklagen als Küchenhilfe eingestellt war, aber auch als Thekenkraft eingesetzt wurde, im September 2020 neben dem Monatslohn i.H.v. 1.350,00 Euro brutto und Sonntagszuschlägen i.H.v. 66,80...