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Kündigung per Post: BAG-Urteil mit weitreichenden Folgen - Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 30. Januar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) ein wichtiges Urteil zur Beweislast beim Zugang von Kündigungen gefällt. Dieses Urteil betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und verdeutlicht die Risiken bei der Zustellung von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben.

 

Was Arbeitgeber beachten sollten:

Das BAG stellte klar, dass der Einlieferungsbeleg und der Sendestatus eines Einwurf-Einschreibens nicht ausreichen, um den Zugang einer Kündigung rechtssicher zu beweisen. Entscheidend ist ein Auslieferungsbeleg, der dokumentiert, dass das Schreiben tatsächlich im Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Ohne diesen Beleg kann der Zugang nicht nachgewiesen werden, was dazu führt, dass die Kündigung unwirksam bleibt. Arbeitgeber sollten daher alternative Zustellmethoden nutzen, etwa die Übergabe durch einen persönlich bekannten Boten, der als Zeuge auftreten kann.

 

Was Arbeitnehmer beachten sollten:

Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern, da sie sich gegen Kündigungen wehren können, deren Zugang nicht eindeutig bewiesen ist. Bei Zweifeln am Zugang der Kündigung, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Arbeitnehmer sollten jedoch darauf achten, solche Fälle frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

 

Fazit:

Dieses Urteil zeigt erneut, wie wichtig eine präzise und rechtssichere Vorbereitung und Vollziehung einer Kündigung im Arbeitsrecht ist. Arbeitgeber sollten daher ihre Prozesse beim Ausspruch von Kündigungen überprüfen und Kündigungen am besten persönlich übergeben oder per Boten zustellen lassen, während Arbeitnehmer ihre Rechte bei Zweifeln am Zugang einer Kündigung kennen und nutzen sollten.

 

(Hinweis: Wenn hier von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesprochen wird dient dies der Übersichtlichkeit, gemeint sind m/w/d).