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Die arbeitsrechtliche Kündigung: Voraussetzungen und mögliche Fehlerquellen

Eine Kündigung zu erhalten, gehört zu den schwierigsten Momenten im Berufsleben. Plötzlich steht Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel, und die Unsicherheit über die Zukunft sorgt für zusätzlichen Druck. Doch lassen Sie sich nicht entmutigen! Als Arbeitnehmer haben Sie Rechte, die Sie schützen – und oft lohnt es sich, gegen eine Kündigung vorzugehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie tun können und warum es so wichtig ist, schnell zu handeln.

 

Die wichtigsten Fakten zur Kündigung

Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören:

 

  1. Schriftform: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.

  2. Kündigungsfrist: Der Arbeitgeber muss die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

  3. Kündigungsgrund: In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das bedeutet, der Arbeitgeber braucht einen rechtlich anerkannten Grund:

    • Betriebsbedingt: z. B. Stellenabbau oder wirtschaftliche Schwierigkeiten.

    • Verhaltensbedingt: z. B. wiederholtes Fehlverhalten.

    • Personenbedingt: z. B. dauerhafte Krankheit oder fehlende Eignung.

 

Ist Ihre Kündigung rechtmäßig?

Viele Kündigungen sind angreifbar, weil sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Häufige Fehler des Arbeitgebers sind:

  • Fehlende oder unzureichende Kündigungsgründe.

  • Fehlende Schriftform

  • Nicht Beachtung von besonderem Kündigungsschutz (Mutterschutz, Schwerbehinderung, etc.)

  • unterlassene oder fehlerhafte Anhörung des Betriebsrates bzw. des Integrationsamtes

  • Verspätete Kündigungserkläung bei fristloser Kündigung.

  • Fehlende Legitimation des Unterzeichners der Kündigung 

 

Auch eine betriebsbedingte Kündigung muss gut begründet sein – der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine andere Möglichkeit besteht, Sie weiterzubeschäftigen.

 

Was können Sie tun?

  1. Ruhe bewahren und Fristen beachten: Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach wird die Kündigung automatisch wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war.

  2. Kündigung prüfen lassen: Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation analysieren und feststellen, ob die Kündigung unwirksam ist und wie die Chancen auf eine Abfindung stehen.

  3. Dokumente sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie den Arbeitsvertrag, die Kündigung und eventuelle Abmahnungen.

 

Warum ein Anruf entscheidend sein kann

Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch das Ende Ihrer beruflichen Perspektive. Mit der richtigen Unterstützung können Sie sich wehren – sei es durch eine erfolgreiche Anfechtung der Kündigung oder durch Verhandlungen über eine Abfindung.

 

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