Insolvenzverwalter der Heubach Colorants Germany GmbH spricht ordentliche Kündigungen aus!
Die Heubach Colorants Germany GmbH befindet sich seit dem 01.09.2024 im Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter hat jetzt mit dem lange befürchteten Personalabbau begonnen. Viele Mitarbeiter sehen sich nun mit ordentlichen Kündigungen, hauptsächlich aus betriebsbedingten Gründen, konfrontiert.
Kündigungen können unwirksam sein!
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an sich ist kein Grund für den Ausspruch von Kündigungen. Auch im Insolvenzverfahren müssen betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungsgründe vorliegen. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Insolvenzverwalter zudem eine richtige Sozialauswahl treffen, da das Kündigungsschutzgesetz weiterhin anwendbar bleibt. Auch müssen die formellen Voraussetzungen einer Kündigung vorliegen. Dies setzt insbesondere die korrekte Beteiligung des Betriebsrats bzw. des Sprecherausschusses voraus. Insoweit beseitigt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder Sprecherausschusses nicht!
Ihre Rechte durchsetzen!
Als erfahrener Anwalt im Bereich Arbeitsrecht und Insolvenzrecht, insbesondere an der Schnittstelle zwischen beiden Rechtsgebieten, biete ich Ihnen kompetente Unterstützung bei der Kündigungsschutzklage und Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter. Wenn Sie als Mitarbeiter der Heubach Colorants Germany GmbH von einer Kündigung betroffen sind, kontaktieren Sie mich gerne jederzeit für eine individuelle Beratung.