Die Nachricht vom Insolvenzantrag der beliebten Möbelkette Opti-Wohnwelt hat Mitarbeiter und Vertragspartner aus dem nichts getroffen. Der Schock sitzt tief.
Aktuelle Situation
Opti-Wohnwelt, mit seinen rund 40 Filialen in ganz Deutschland ist bekannt für seine hochwertigen Möbel, Wohnaccessoires und Dekorationsartikel. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten musste die Opti-Wohnwelt Insolvenz beantragt und versucht nun das Unternehmen zu restrukturieren und mögliche Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist insbesondere für Mitarbeiter und sonstige Gläubiger eine Zäsur und führt zu Verunsicherung und Existenzängsten. Insbesondere stellen sich hier zunächst folgende Fragen:
Für Mitarbeiter:
1. Kann ich gekündigt werden, nur weil mein Arbeitgeber Insolvent ist?
2. Was ist mit meinen offenen Lohnforderungen und meinem Urlaubsanspruch?
3. Von wem erhalte ich meinen Lohn bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und danach?
4. Was passiert mit meinem Arbeitsplatz, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Bin ich
weiterhin verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen und von wem werde ich bezahlt?
Für Gläubiger:
1. Kann ich meine Forderungen gegen Opti-Wohnwelt jetzt noch geltend machen und wie?
2. Kann ich Ware, die ich an Opti-Wohnwelt geliefert habe und die noch nicht vollständig bezahlt
wurde, herausverlangen?
3. Ich habe bereits eine Anzahlung auf meine Bestellung geleistet. Kann ich darauf bestehen,
dass meine bestellte Ware noch geliefert wird? Wenn nicht, erhalte ich dann wenigstens meine
Anzahlung zurück?
4. Welche Rechte habe ich grundsätzlich im Insolvenzverfahren und wie kann ich meine
Forderung bestmöglich durchsetzen?
Professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
Ob Mitarbeiter oder sonstige Gläubiger, sie erhalten unterstützen bei der Beantwortung der oben aufgeworfenen und weiterer Fragen, sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte im Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren ist kompliziert. Fehler können Sie teuer zu stehen kommen. Hier ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht und Sanierungsrecht beraten und vertreten zu lassen. Rufen Sie gerne an!