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Depot Insolvenz: Was Mitarbeiter und Gläubiger jetzt beachten sollten

Die Nachricht vom Insolvenzantrag der beliebten Einzelhandelskette Depot hat wie ein Blitz eingeschlagen. Der Schock sitzt tief, insbesondere bei Mitarbeitern und Gläubigern der Einrichtungskette.

Aktuelle Situation

Depot, bekannt für seine stilvollen Wohnaccessoires und Dekorationsartikel, hat aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten Insolvenz beantragt. Diese Entscheidung scheint notwendig zu sein, um das Unternehmen zu restrukturieren und mögliche Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.

Die Beantragung der Insolvenz ist insbesondere für Mitarbeiter und sonstige Gläubiger eine Zäsur, die mit einer großen Unsicherheit einhergeht. Für Mitarbeiter und sonstige Gläubiger stellen sich hier insbesondere folgende Fragen:

 

Für Mitarbeiter:

1. Kann mir als Mitarbeiter einfach so gekündigt werden, nur weil mein Arbeitgeber Insolvent ist?

2. Was passiert mit offenen Lohnforderungen und meinen Urlaubsansprüchen?

3. Erhalte ich weiterhin meinen Lohn bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

4. Was passiert mit meinem Arbeitsplatz, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Bin ich     
    weiterhin verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen und von wem werde ich bezahlt?

 

Für sonstige Gläubiger:

1. Kann ich meine Forderungen gegen Depot jetzt noch geltend machen und wenn ja, wie?

2. Kann ich Ware, die ich an Depot geliefert habe und die noch nicht vollständig bezahlt wurde, 
    herausverlangen?

3. Ich habe bereits eine Anzahlung auf meine Bestellung geleistet. Kann ich diese Anzahlung 
    erstattet verlangen?

4. Welche Rechte habe ich grundsätzlich im Insolvenzverfahren und wie kann ich meine 
    Forderung bestmöglich durchsetzen?

 

Professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!

Ob Mitarbeiter oder sonstige Gläubiger, sie erhalten unterstützen bei der Beantwortung der oben aufgeworfenen und weiterer Fragen, sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte im Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren ist kompliziert. Fehler können Sie teuer zu stehen kommen.  Hier ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht und Sanierungsrecht beraten und vertreten zu lassen. Rufen Sie gerne unverbindlich an!