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Unterstützung für FTI-Mitarbeiter in der Insolvenz

Unterstützung für Mitarbeiter von FTI: Vertretung im Insolvenzverfahren

In den letzten Wochen haben die Schlagzeilen über den Insolvenzantrag von FTI viele Mitarbeiter und ihre Familien in Unruhe versetzt. Als engagierter Arbeitnehmervertreter möchte ich betroffenen Angestellten zur Seite stehen und sie in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Der nachfolgende Beitrag soll informieren und ermutigen, während wir gemeinsam durch diese Herausforderung navigieren.

 

Was bedeutet die Insolvenz von FTI für die Mitarbeiter?

Die Nachricht über die Insolvenz von FTI kam für viele überraschend. Insolvenzen bringen oft Unsicherheiten mit sich: von möglichen Gehaltsausfällen über Arbeitsplatzverluste bis hin zu Veränderungen der Arbeitsbedingungen. Es ist verständlich, dass sich viele Mitarbeiter Sorgen um ihre Zukunft machen.

 

Was versteht man unter einer Insolvenz?

Eine Insolvenz tritt ein, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Sei es, dass fällige Verbindlichkeiten nicht beglichen oder absehbar ist, dass zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedient werden können. Der Insolvenzantrag kann von der Geschäftsführung selbst oder von Gläubigern gestellt werden. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die verbliebenen Vermögenswerte des Unternehmens unter den Gläubigern fair zu verteilen. Dies erfolgt meist im Wege der Liquidation oder, soweit möglich, durch eine Restrukturierung, um eine Fortführung zu ermöglichen. In beiden Fällen sind regelmäßig Arbeitsplätze von möglichen Maßnahmen betroffen. 

 

Ihre Rechte als Arbeitnehmer während der Insolvenz

Während eines Insolvenzverfahrens haben Arbeitnehmer spezielle Rechte und Ansprüche, die es zu kennen gilt:

  1. Gehalt: Offene Löhne und Gehälter, für Ihre Arbeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, werden grundsätzlich bezahlt, soweit Ihre Arbeitskraft weiter in Anspruch genommen wird. Löhne aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Insolvenzforderungen, können zur Insolvenztabelle angemeldet werden und werden meist nur quotal befriedigt.
  2. Kündigungsschutz: Während des Insolvenzverfahrens gelten weiterhin die gesetzlichen Kündigungsfristen und Kündigungsgründe. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als solches stellt keinen rechtmäßigen Kündigungsgrund dar. Unrechtmäßige Kündigungen können angefochten werden.
  3. Arbeitslosengeld: Bei einem möglichen Arbeitsplatzverlust haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine frühzeitige Anmeldung bei der Arbeitsagentur ist hierbei wichtig.
  4. Insolvenzgeld: Das Insolvenzgeld sichert die Lohnansprüche für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung.

Wie ich Sie unterstützen kann

Als Ihr Vertreter habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Ihre Interessen zu schützen und durchzusetzen. Mein Angebot umfasst:

  • Rechtliche Beratung und Vertretung: Ich informiere Sie über Ihre Rechte und Ansprüche und helfe Ihnen, diese durchzusetzen.
  • Unterstützung bei Anträgen: Ob Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld – ich unterstütze Sie bei der Beantragung.
  • Verhandlungsführung: Ich vertrete Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter und dem Arbeitgeber, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Fazit: Gemeinsam durch die Krise

Die Insolvenz der FTI ist zweifellos eine Herausforderung für alle Betroffenen. Doch mit einer starken Vertretung und einer klaren Strategie können wir gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Interessen geschützt werden. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen oder Unterstützung benötigen.

 

 

Gemeinsam können wir diese schwierige Zeit überstehen. Bleiben Sie informiert und engagiert – ich stehe an Ihrer Seite.