Das Arbeitsrecht umfasst alle Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer prägen.
Es ist primär Arbeitnehmerschutzrecht und umfasst beispielsweise Regelungen über die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, des laufenden Arbeitsverhältnisses, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
In unserer Gesellschaft ist das Thema Insolvenz oder Insolvenzverfahren, anders als beispielsweise in den USA, überwiegend negativ mit einem bestimmten Stigma behaftet.
Das Stigma des Versagens! Diese Stigmatisierung ist in den meisten Fällen jedoch vollkommen unbegründet.
Neben dem Insolvenzrecht und dem Arbeitsrecht ist das sonstige Zivilrecht ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Unter dem Zivilrecht versteht man alle Angelegenheiten zwischen natürlichen Personen und/oder juristischen Personen.
Das Zivilrecht befasst sich somit mit den Rechtsverhältnissen von Bürgern und Unternehmen. Daher wird es auch als bürgerliches Recht bezeichnet.